Wiesbaden 30.06.2016
Umweltausschuss streitet beim Thema Windkraft und Trink-wasserschutz um Formulierungen
Von Manfred Knispel
WIESBADEN - Die FDP im Rathaus hat, wenn auch zähneknirschend, im Zusammenhang mit dem Windkraftprojekt Hohe Wurzel ihre Forderung nach „Null-Toleranz“ bei der Trinkwasserversorgung durch die Taunusstollen zurückgenommen. Im Umweltausschuss verständigte sich jetzt eine breite Mehrheit auf einen Änderungsantrag von SPD und Grünen. In dem lautet die Formulierung nun, dass der Trinkwasserversorgung durch die Stollen „oberste Priorität“ eingeräumt werde. Die FDP lehnte das nicht ab, enthielt sich aber ebenso wie Linke/Piraten.
Vier Windräder nah am Schläferskopfstollen
Die FDP hatte mit dem Wunsch nach „Null-Toleranz“ offenbar gehofft, eine Entscheidung des Ausschusses gegen das Windprojekt der Eswe-Tochter Taunuswind auf dem Taunuskamm zu bewirken. „Wir haben massive Bedenken, dass die bisher vorgeschlagenen Maßnahmen ausreichen“, sagte Christian Diers von der FDP.
Der Abstimmung vorausgegangen war eine teils hitzige Diskussion zum Thema Trinkwasserschutz beim Bau und beim späteren Betrieb der Windräder. Vier der geplanten zehn Windräder liegen in der Nähe des Schläferskopfstollens. Allerdings befinden sie sich in der Wasserschutzzone 3, dort ist der Bau von Windrädern nicht untersagt. „Uns liegt das Thema ganz stark am Herzen“, sagte Taunuswind-Geschäftsführer Ulrich Schneider.
Inzwischen sei das von Taunuswind erarbeitete „Vorsorge- und Vermeidungskonzept“ auf „mehr als 100 Seiten“ angewachsen. „Wir denken“, so Schneider, „dass das Risiko gegen Null geht“. Wie berichtet, hatte das Regierungspräsidium während des derzeit laufenden Genehmigungsverfahrens für den Windpark zunächst ein solches Konzept nachgefordert und kürzlich noch weitere Unterlagen verlangt. Der eigentlich für Mitte Juni vorgesehene Termin für einen Genehmigungsbescheid wurde vom RP deswegen um bis zu drei Monate verschoben.
Das Konzept sieht laut Schneider unter anderem vor, dass ständig ein Hydrologe vor Ort sei, der unter anderem die schnelle und sachgemäße Absicherung der großen Baugruben mit einer undurchlässigen Lehmschicht oder mit Beton überwache. Bei der nachgeforderten Untersuchung handele es sich um eine Erfassung aller möglichen Unfälle und die Darstellung der entsprechenden Maßnahmen. „Es wurden Szenarien durchgespielt bis hin zu einem Düsenjägerabsturz“, erläuterte Schneider.
Der Verein „Rettet den Taunuskamm“ beklagt indes, dass weder das Regierungspräsidium (RP) noch Taunuswind dieses Konzept öffentlich machen würden, obwohl es eigentlich Bestandteil der öffentlichen Antragsunterlagen sei. Das RP habe zuletzt noch am 8. Juni auf einen Herausgabe-Antrag nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz (HUIG) geantwortet, zum „jetzigen Zeitpunkt liegen uns keine ergänzenden Antragsunterlagen in Bezug auf die geplanten Vorsorgemaßnahmen“ vor. Nach Informationen der Initiative aber trägt das erste Taunuswind-Konzept das Datum 12. Mai.
Der Verein hat sich deshalb nun mit einem Brief an den hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier gewandt und ihn darin aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass „im weiteren Verfahrensverlauf demokratische Grundsätze und Bürgerrechte eingehalten werden“.
„Wenn wir Null-Toleranz fordern, dann müssten wir auch auf jegliche Forstwirtschaft verzichten“, begründete Konny Küpper von den Grünen den mit der SPD erarbeiteten Änderungsantrag. Die CDU stellte klar, dass die Stadt nicht verhindern könne, dass Windanlagen auf dem Taunuskamm gebaut würden. Aber, so Nicole Röck-Knüttel, umweltpolitische Sprecherin der CDU: „Wenn jemand dort baut, dann soll es Eswe sein.“ Den Ausdruck „Null-Toleranz“ hielt sie „durch andere Zusammenhänge verbraucht“. Üblicherweise bezeichnet „Null-Toleranz“ eine Strategie der Kriminalitätsbekämpfung.